Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Neuregelung zur Authentifizierung der Absender für Meldungen an Träger der Sozialversicherung, müssen wir in Kürze auch die Datenübermittlung der Beitragserhebungsmeldungen über die Meldemaske einstellen.

Dies wird mit Auflauf der Nutzung von sv.net/Standard zum 30.06.2024 erfolgen.

Ab diesem Zeitpunkt können Sie ausschließlich über das neue SV-Meldeportal manuell Meldungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen abgeben.

Wollen Sie Daten über die Meldemaske der DASBV senden – klicken Sie hier

Wir empfehlen Ihnen, schon heute auf das neue sv.net Meldeportal zu wechseln, um einen reibungslosen Meldeverlauf ab dem 01.07.2024 gewährleisten zu können. Vorteil ist, dass Sie an einer zentralen Stelle alle Meldungen an Träger der Sozialversicherung senden und verwalten können.

Starten Sie hier das neue SV-Meldeportal

Meldungen (DEÜV und Beitragserhebung) an berufsständische Versorgungseinrichtungen finden Sie im SV-Meldeportal unter Formulare in der Kachel – „Berufsständische Versorgungseinrichtungen“.

A1-Anträge werden unter Formulare in der Kachel „Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1“ gestellt.

Weitere Informationen und Schulungsvideos finden Sie auf den Webseiten des SV-Meldeportals.

 

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