Softwareersteller für berufsständische Versorgungseinrichtungen

Ausgangspunkt
Bei Mitgliedern einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (BV), entspricht der Pflichtbeitrag aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder im gegebenen Rahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung (MiniJob) dem zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Für das Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine der Voraussetzungen, dass aus dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der Pflichtbeitrag erhoben wird, der dem zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Dafür benötigen die BV Informationen über die Beschäftigung und das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt daraus.

Neuerung
Für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2009 müssen die Arbeitgeber die von den BV zur Beitragserhebung benötigten Daten monatlich elektronisch an diese übermitteln. Dies gilt sowohl für die Daten der Selbst- als auch die der Firmenzahler, bei denen der Arbeitgeber den Zahlungsverkehr für den Gesamt-Pflichtbeitrag abwickelt [§ 28a (10) und (11) SGB IV].

Für Pflichtbeiträge ist das Verfahren obligatorisch, für Höherversicherungsbeiträge optional.

Der Datenaustausch erfolgt in dem gesicherten Verfahren der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) stellt dafür eine Sammelannahmestelle bereit. In deren Auftrag nimmt die DASBV Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH diese Funktion wahr. Empfänger der Daten sind die BV.

Der richtigen Zuordnung der Arbeitgebermeldungen dient die für dieses Verfahren erweiterte Mitgliedsnummer bei der BV. Sie kann alphanumerisch 5 bis 17stellig sein. Die BV vergibt die Nummer und teilt sie den Versicherten - auch zur Weitergabe an deren Arbeitgeber - mit.

Umsetzung
Die Spezifikation der Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV) steht im DASBV Entwicklerforum zur Verfügung. Für die Erzeugung und die Prüfung einer MNrBV-AGV wird zusätzlich ein Codierungsbeispiel in C++ zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird von DASBV eine Maske zur Erzeugung einer MNrBV-AGV für einzelne interne Mitgliedsnummern der BV angeboten, die von Softwareerstellern auch zu Kontrollzwecken genutzt werden kann.

Alle aus der Beschäftigung zu erstattenden Meldungen des Arbeitgebers müssen im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) bereits seit Januar 2006 elektronisch an eine Annahmestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt werden. Die dafür vorgegebenen Bedingungen und Regeln gelten ab Januar 2009 auch für die zusätzlichen Meldungen an die Annahmestelle der BV.

Bei den zusätzlichen Meldungen an die Annahmestelle der BV handelt es sich um die ohnehin an eine Annahmestelle der GKV zu übermittelnden, wenn sie ein Mitglied einer BV betreffen. Besonderheiten sind in dem ABV Rundschreiben zum Meldeverfahren ausgeführt. Zusätzliche Meldegründe gibt es nicht. Inhaltlich ist als ergänzende Angabe für die BV die Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers erforderlich.

Die BV benötigen mitgliedsbezogene Informationen zur Beitragserhebung. Daher wird das Verfahren um die Datei BV Beitragserhebung erweitert, die nur den BV zu übermitteln ist.

Die Meldungen der Arbeitgeber werden in der Annahmestelle umfänglichen Prüfungen auf Lückenlosigkeit und Plausibilität unterzogen. Das Prüfungsergebnis wird mitgeliefert.

Über vorliegende Meldungen werden die BV von DASBV elektronisch informiert, damit sie die Daten kontrolliert abholen können. Dafür bietet DASBV auf Anfrage ein entsprechendes Werkzeug (Programm) an. Selbstverständlich kann dies auch durch Ihre Anwendungssoftware erfolgen. Ihnen steht dafür in dieser Internetpräsenz ein Entwicklerforum zur Verfügung.

Um die Meldeinhalte verwerten zu können benötigen Sie folgende Informationen

- Gemeinsames Rundschreiben zur DEÜV
- das ABV Rundschreiben zum Meldeverfahren
- Spezifikation der Abweichungen zur Datei DEÜV Meldungen
- Spezifikation der Datei BV Beitragserhebung
- Spezifikation der Datenkommunikation mit der Annahmestelle

Diese Spezifikationen werden im DASBV Entwicklerforum zur Verfügung gestellt.

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